Aktuelle Besuchsregelungen
Letzte Aktualisierung: 23. Dezember 2022
Letzte Aktualisierung: 23. Dezember 2022
Unsere Einrichtung darf nach wie vor nur betreten werden, wenn ein negatives Testergebnis eines Antigen-Schnelltestes vorliegt.
Die Testpflicht gilt für alle (!) Besucherinnen und Besucher unabhängig vom jeweiligen Impfstatus, auch für alle Dienstleister, Handwerker, Therapeuten, etc.
Seit dem 23. Dezember 2022 ist ein durch die Besucherinnen und Besucher durchgeführter Coronaselbsttest ausreichend. Eine mündliche Versicherung ist hier ausreichend.
Sofern aber Zweifel bestehen oder Besucher Symptome haben, kann die Durchführung eines Antigen-Schnelltestes in unserer Einrichtung verlangt werden.
Unsere Testzeiten:
Montag | 09.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 14.30 - 16.30 Uhr |
Mittwoch | 10.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 14.30 - 16.30 Uhr |
Freitag | 14.30 - 16.30 Uhr |
Samstag | 14.30 - 16.30 Uhr |
Sonntag | 10.00 - 12.00 Uhr |
Alternativ können Sie auch die Testergebnisse der öffentlichen Teststationen bei uns vorlegen. Wir stellen Ihnen gerne ein entsprechendes Formular zur kostenfreien Testung aus.
Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner sowie unserer Mitarbeitenden werden wir die Einhaltung der Regeln durch stichprobenartige Kontrollen überwachen. Haben Sie im Voraus für Ihr Verständnis!