Aktuelle Besuchsregelungen
Letzte Aktualisierung: 25. Januar 2022
Auf der Grundlage der neuen Corona-Bestimmungen ist der Besuch des Guten Hirten ab Mittwoch, 1. Dezember, nur noch möglich, wenn ein bescheinigtes negatives Testergebnis eines Antigen-Schnelltests vorliegt. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Diese Regelung gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus für alle Besucherinnen und Besucher unseres Hauses, auch Dienstleistende, Handwerker, Therapeuten oder Ärzte.
Bitte nutzen Sie die öffentlichen Teststationen, ein privat durchgeführter Schnelltest ist nicht ausreichend. Alternativ können Sie bei uns im Gemeinschaftsraum (Haus 1) zu folgenden Zeiten einen begleiteten PoC-Test absolvieren: