Die generalisierte Ausbildung vereint die bisherigen Berufsbilder in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege.
Ihre Ansprechpartnerin: Carina Schwaab, Tel. 02871 958604 | E-Mail: schwaab(at)guter-hirte-bocholt.de
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Wichtige Fragen und ihre Antworten:
Als Pflegefachfrau/-mann betreust und versorgst du Menschen in allen Versorgungsbereichen der Pflege (Kranken-, Kinderkranken-und Altenpflege). Außerdem führst du ärztliche Anordnungen durch, assistierst bei ärztlichen Maßnahmen, dokumentierst Patientendaten und wirkst bei der Qualitätssicherung mit. Die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau bieten wir in unseren Altenhilfeeinrichtungen in Gescher, Ramsdorf, Legden und Bocholt an.
Seniorenpflegeeinrichtungen, Ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, Psychiatrien, Hospize, Kinderheilkunde (Pädiatrie), Tageseinrichtungen für alte/behinderte Menschen, Beratung (z.B. bei Kranken- bzw. Pflegekassen)
In der Stiftung Haus Hall: Senioreneinrichtungen Guter Hirte und Edith Stein Hospiz in Bocholt, Altenwohnhaus St. Josef in Legden, Haus St. Walburga in Ramsdorf; Haus am Schwanenteich, Gescher (Einrichtung für Senioren mit Behinderung); Kurzzeitpflege Theresa, Gescher; Wohnangebote für Menschen mit Behinderung; Tagesbetreuung für Senioren mit Behinderung
Im Gültigkeitsbereich der AVR der Caritas:
Bruttovergütung nach der Ausbildung (nach AVR Caritas) ca. 3.558 €, in Stufen nach Berufsjahren bis 4.335 €
Vollzeit 3 Jahre. Unterricht in der Schule für Pflegeberufe (2.100 Std.) und praktische Ausbildung in den Pflegeeinrichtungen (2.500 Std.) inkl. Pflichteinsätze in speziellen Bereichen der Pflege; Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb.
Mindestens eine erfolgreich abgeschlossene, zehnjährige allgemeine Schulbildung (Hauptschulabschluss/10A)
Praxisanleiter/in; Wundmanager/in; Palliativ Care; Hygienebeauftrage/ r; Wohnbereichsleiter/in; Fachausbildung für Gerontopsychiatrie; Studium: Pflegemanagement, Pflegepädagogik, Pflegewissenschaft
Stand 01/2024, Quelle: www.berufenet.arbeitsagentur.de. Aus Angaben zu Verdienstmöglichkeiten sind keine Ansprüche abzuleiten.